Wichtige Informationen
- Touristische Reisen und Übernachtungen sind weiterhin untersagt.
- Beherbergungen dürfen ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgen. Dies muss vom Gast bei Anreise schriftlich bestätigt werden.
- Die Vorschrift gilt für sämtliche Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, privat und gewerblich vermietete Ferienwohnungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen. Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihre eigene Häuslichkeit nutzen, stellen keinen Beherbergungsbetrieb dar. Das gleiche gilt für Mieter von Zweitwohnungen, die ihre Zweitwohnung auf Grundlage von langfristig abgeschlossenen Mietverträgen selbst nutzen.
Quellen und Informationen: foehr.de und Land Schleswig-Holstein
Neue Ferienunterkünfte auf der Insel Föhr.
Ferienwohnung "Ankerplatz" Hardesweg 118
Ferienwohnung Wrixum
3-Zimmer-Nichtraucherwohnung (ca.64qm) mit Südterrasse und eigenem kleinen Garten für 1-3 Personen
Hund erlaubt
Internet
Lüttmarsch 13, Wohnung Nr.8
Ferienwohnung Wyk auf Föhr
Gemütliche 2-Zimmer Nichtraucher-Ferienwohnung (ca.35qm) im 1.OG für 2 Personen mit Südbalkon
Hund nicht erlaubt
Internet
Balkon